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Bei Zweifeln an der Fahreignung ist eine Fahreignungsuntersuchung anzuordnen. Diese ist mit selbständig anfechtbarer Zwischenverfügung zu eröffnen (E. 2.1). Voraussetzungen für den Sicherungsentzug des Führerausweises bei Cannabis-konsum (E. 3.3.1 und 3.3.2).